Preise - Energieausgleich 

 Gespräch / Beratung / Sitzung


Jede Patientin / jeden Patient behandle ich individuell und auf Basis meines Wissens, welches ich in meinen Ausbildungen aufgebaut oder als Lebenserfahrung habe.

 

D.h. ich beziehe neben der körperlichen Ebene auch die Ebenen der Seele und des Geistes mit in meine Behandlung ein.
Gemeinsam in Absprache mit Dir entwickele ich meine Therapiemethode(n).

Je nach Befinden des jeweiligen Patienten kann ich eventuell mehrere Therapieansätze wählen. So kann ich im Detail für jeden Patienten/jede Patientin die passende Therapie wählen.

Mein Honorar berechne ich nach Zeitaufwand, nicht nach Therapiewahl.

Dies gibt Dir die Sicherheit, dass ich die für dich am besten geeignete Therapie wähle und nicht die Teuerste.

Honorar berechne ich nach meinem Zeitaufwand.

Kommst Du mit deinem Anliegen, das erste Mal zu mir in meine Praxis, führe ich gemeinsam mit Dir eine ausführliche Erstanamnese durch.

Und erstelle ein für Dich zugeschnittenes Therapiekonzept.

Mein Stundensatz beträgt 50,00 €, für die Sitzungen und Behandlungen, sowohl für persönliche, telefonische, schriftliche oder für Beratungen via Videokonferenz.

Je angefangene 15 Minuten berechne ich 15 Euro.

Das telefonische Erstgespräch – max. 15 Minuten – ist immer kostenlos.


 

 Bei Hausbesuche, fallen zusätzlich Anfahrtskosten an: Pro km 0,45€


Wohnungs- und Hausräucherung, Radiästhetische Untersuchungen

je nach Aufwand und Größe der Räume. 

Ich erstelle Dir gerne ein individuelles Angebot.


Persönliches Astrovitalis-Horoskop

Der Energieausgleich pro Horoskop beträgt 19,00 € 

Erstellung von Persönlichen Räuchermischungen

Je nach Aufwand und Zutaten.


„Man darf nicht versuchen, den Körper ohne die Seele zu heilen.

Wenn Kopf und Körper gesund sein sollen,

muss zuerst die Seele geheilt werden."

(Platon)

 


 


Das Bundesverfassungsgericht hat am 02.03.2004 (AZ: 1 BvR 784/03) entschieden

"Wer die Selbstheilungskräfte des Patienten durch Handauflegen usw. aktiviert und dabei keine Diagnosen stellt, benötigt keine Heilpraktikererlaubnis." Voraussetzung für eine Tätigkeit als Heiler ohne Heilpraktikererlaubnis ist: "Der Heiler muss seine Patienten schriftlich darauf hinweisen, dass seine Tätigkeit die Tätigkeit des Arztes oder Heilpraktikers nicht ersetzt." 

Dieser Pflicht will Ich auch an dieser Stelle gerne nachkommen.

Des Weiteren gebe ich kein Heilversprechen ab.

Heilung ist ein individueller Prozess, der sehr stark an das persönliche Bewusstsein gebunden ist.

Daher kann kein Mensch einen anderen Menschen heilen sondern immer nur auf dem Weg zu seiner persönlichen Heilung begleiten.

Der jeweilige angegebene Preis € ist ein Endpreis. Gemäß § 19 UStG erhebe ich keine Umsatzsteuer

und weise diese folglich auch nicht aus (Kleinunternehmerstatus).